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BSB - Beton Sachverständige Bayern® GmbH
München - Nürnberg - Rosenheim - Mühldorf - Regensburg - Eggenfelden - Passau

Bauleitung
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Betonschäden - Betonundichtigkeiten - Betoninstandhaltung - Betonschäden - Betonundichtigkeiten- Betoninstandhaltung - Betonschäden - Betonundichtigkeiten - Betoninstandhaltung
Sachverständige für Betonschäden und Betoninstandhaltung
Zertifizierte Sachverständige für Betonschäden und Betoninstandhaltung der Zertifizierung Bau GmbH
Anerkannte Ausbildung der Ingenieurkammer- Bau NRW (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Sachkundige Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen
Beurkundet durch den Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer des Deutschen Instituts für Prüfung und Überwachung (DPÜ e.V.)
Kenntnisnachweis entsprechend Technischer Regel Instandhaltung von Betonbauwerken der Landesbauordnung Bayern
Ausführungsunternehmen
Handwerkliche Ausführungsunternehmen kommen immer wieder in
die Situation der Planerhaftung. Sie mögen sich fragen wie das
geschehen kann? Ganz einfach: Sie geben sich als Fachunter-
nehmen aus und erstellen ein Angebot mit eigenem Leistungstext.
Nach deutscher Rechtssprechung hat der Besteller das Recht von
Ihnen ein funktionierendes Ergebnis zu erwarten. Die einzige Aus-
nahme gibt es dann, wenn ein Unternehmer sich eindeutig als
"Nicht- Fachmann" ausweist. Beauftragt als Beispiel ein Besteller
einen Hausmeister mit der Ausführung von Arbeiten, die üblicherweise von einem Fachunternehmen ausgeführt werden sollten, dann hat der Besteller nicht die berechtigte Erwartung eine funktionierende Leistung zu erhalten. Üblicherweise zeigt sich das auch darin, dass der Hausmeister seine Stunden abrechnet. Es liegt dann kein Werkvertrag vor, in dem das Ausführungsunternehmen die Aufgabe übernimmt eine Werksleistung zu erstellen, sondern es handelt sich um einen Dienstvertrag, bei dem der Hausmeister für seinen Arbeitseinsatz vergütet wird. Für Ausführungsunternehmen ist es daher eine grundsätzliche Entscheidung, ob Sie Preisangebote nur auf vorliegende Leistungsverzeichnisse kalkulieren und somit sicherstellen, dass Sie auch tatsächlich nur im Rahmen der Tätigkeit eines Ausführungsunternehmens haften, oder ob Sie tatsächlich eine eigene Schadensbeurteilung vornehmen und die Planung übernehmen. Wir haben in unserem Kudenkreis auch Ausführungsunternehmen, die die Schadensdiagnose und Planung der Betoninstandhaltung von uns ausführen lassen, weil sie nicht über das notwendige Personal verfügen. Sie können dafür unser Kontaktformular verwenden, oder ihre Anfrage per E-Mail oder Brief senden.


Bayernweite Aufnahme in unser Register von Ausführungsunternehmen bitte an: info@beton-sv.com
Sollten Sie als Ausführungsunternehmen in begrenzter Region innerhalb Bayerns tätig sein und Kapazität verfügbar haben, so würden wir Sie bitten mit dem für Sie passenden Büro von uns Kontakt aufzunehmen und anzugeben, welche Leistungen in der Betoninstandhaltung Sie erbringen.
Sollten Sie eine Leistung ausführen oder ausgeführt haben, die eine gutachterliche Beurteilung benötigt, so würden wir Sie bitten uns die entsprechenden Unterlagen per E-Mail oder Post zur Verfügung zu stellen und welche Aufgabenstellung oder technischen Fragen an uns gestellt werden. Sie erhalten dann ein Angebot von uns. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass es bei solchen Anfragen am sinnvollsten ist, wenn Sie die Anfrage schriftlich einreichen, sei es über unser Kontaktformular, per E-Mail oder Brief. Bitte haben Sie Verständnis, dass keine mündlichen Auskünfte über Fachunternehmer erteilt werden.
Bitte haben Sie Verständnis für den Hinweis, dass wir keine rechtliche Beratung ausführen können und dürfen. Unser Aufgabengebiet ist die Beantwortung technischer Fragen bzw. die Ergründung technischer Ursachen für Betonschäden oder deren Oberflächenschutzsystemen (OS). Für juristische Beratung bitten wir Sie einen Rechtsanwalt zu kontaktieren
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Deutsches Institut
für Normung (DIN)
Deutscher Ausschuss
für Stahlbeton
Bundesanstalt für
Straßenwesen
Bundesanstalt für
Wasserbau