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Immobilienverwalter

Für Verwalter oder Vertreter von Immobilieneigentümern gibt es eine Besonderheit:

 

entsprechend dem deutschen Gesetz haben Ihre Immobilieneigentümer

das Recht zu erwarten, dass Sie bei der Auftragsvergabe nicht nur die

geltenden Gesetze, sondern auch die allgemein anerkannten Regeln

der Technik einhalten.

Das hört sich generell einfach an, aber im Bereich Betoninstandhaltung

sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik nur schwer zu

definieren.

Mit der baurechtlichen Einführung der "Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken"

(TR Instandhaltung) ist klar geregelt, dass eine Begutachtung von Bestandsbeton oder dem

Planen und Überwachen einer Betoninstandhaltungsmaßnahme nur noch beurkundete "sachkundige

Planer" beauftragt werden dürfen.

Wir können Ihnen daher nur empfehlen auf die geprüfte Experten zu vertrauen und damit sicherzugehen,

dass Sie keine unnötige Haftung übernehmen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen gerne.

Büroarbeit

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

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Deutsches Institut

für Normung (DIN)

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Deutscher Ausschuss

für Stahlbeton

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Bundesanstalt für

Straßenwesen

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Bundesanstalt für

Wasserbau

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BSB - Beton Sachverständige Bayern GmbH

Landsberger Str. 155

80687 München

Telefon 089-200073820

Telefax  089-200073821

muenchen@beton-sv.com

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