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BSB - Beton Sachverständige Bayern® GmbH
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Betonschäden - Betonundichtigkeiten - Betoninstandhaltung - Betonschäden - Betonundichtigkeiten- Betoninstandhaltung - Betonschäden - Betonundichtigkeiten - Betoninstandhaltung
Sachverständige für Betonschäden und Betoninstandhaltung
Zertifizierte Sachverständige für Betonschäden und Betoninstandhaltung der Zertifizierung Bau GmbH
Anerkannte Ausbildung der Ingenieurkammer- Bau NRW (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Sachkundige Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen
Beurkundet durch den Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer des Deutschen Instituts für Prüfung und Überwachung (DPÜ e.V.)
Kenntnisnachweis entsprechend Technischer Regel Instandhaltung von Betonbauwerken der Landesbauordnung Bayern
Außergerichtliche Streitlösung
Im Jahr 2000 kamen noch etwa 70.000 Streitigkeiten am Bau vor deutsche Gerichte. 20 Jahre später sind es etwa noch die Hälfte.
Staatliche Gerichtsprozesse dauern lange, sind teuer und mit einem enormen Prozessrisiko behaftet. In weniger als 1 von 5 gerichtlichen Streitigkeiten gibt es ein Urteil. Das bedeutet, dass bei mehr als 4 von 5 Gerichtsverfahren die Klage zurückgenommen wird oder ein Vergleich geschlossen wird.
Wäre es nicht leicht zu glauben, dass diese Einigungen außergerichtlich schneller und preiswerter hätten erzielt werden können?

Ein privates Verfahren ist nicht nur schneller und günstiger, sondern bringt auch weniger Frustration. Üblicherweise ist ein Kläger zu Beginn eines Rechtsstreits von "seinem Recht" überzeugt und das so sehr, dass er seinen Vertragspartner verklagt. Besonders bei Bauprozessen ergibt es sich dann im Laufe eines Verfahrens durch Sachverständigenaussagen, Gutachten und sonstigen Verfahrensentwicklungen, dass die eigene Position doch nicht mehr als so gesichert angesehen werden kann, wie noch zu Prozessbeginn gedacht und das sorgt für wachsende Vergleichsbereitschaft. Diese Bereitschaft zum Vergleich steigt erfahrungsgemäß mit zunehmender Dauer der Streitigkeit. Am Ende sind es weniger als 20 % der gerichtlichen Streitigkeiten, die tatsächlich mit einem Gerichtsurteil beendet werden. Wäre es nicht sinnvoller für die Parteien zu Beginn einen Sachverständigen hinzuziehen und eine fachliche Einschätzung der Situation zu erhalten und dann auf dieser Basis zu sehen, ob man sich nicht mit etwas weniger Aufwand einigen oder trennen kann?
Hinzu kommt, dass selbst wenn die Rechtsauffassung einer Partei bestätigt wird, ist die Umsetzung des Urteils, also die Eintreibung, in vielen Fällen nicht so einfach wie man sich das vorgestellt hatte.
Der Personenkreis, der aufgrund teuer bezahlter Erfahrungen für seinen Wirkungskreis staatliche Gerichtsstreitigkeiten um nahezu jeden Preis vermeiden will, steigt ständig und so sinken die Zahlen der Klageeinreichung für Bauprozesse jedes Jahr aufs Neue.
Durch privates Konfliktmanagement, können Zeiten enorm abgekürzt und Kosten gespart werden. Insbesondere bei der Mediation ist es in vielen Fällen möglich durch klare und direkte Gesprächsführung mit beiden Parteien - die üblicherweise zu diesem Zeitpunkt nicht im selben Raum sind - Lösungswege zu erarbeiten, die helfen Ergebnisse zu erarbeiten, die dann auch tatsächlich umgesetzt werden können. Durch einen guten Mediator kann im Regelfall ein lösungsorientierter roter Faden beibehalten werden und nach unserer Erfahrung sind hier insbesondere Sachverständige auf ihrem jeweiligen Spezialgebiet besonders wirkungsvoll.
Erwähnenswert ist auch, dass bei noch nicht zu verfahrenen Situationen und laufenden Bauprojekten der Einsatz eines Sachverständigen auch dazu führen kann, dass ein Projekt mit den Beteiligten weitergeführt und die Fortführung eines Vertragsverhältnisses erreicht werden kann.
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Deutsches Institut
für Normung (DIN)
Deutscher Ausschuss
für Stahlbeton
Bundesanstalt für
Straßenwesen
Bundesanstalt für
Wasserbau