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Gutachten

Einige Schäden können durch Inaugenscheinnahme des Schadens und der Bausituation mit ausreichender Genauigkeit bewertet werden, so dass es keine tiefergehenden Untersuchungen braucht, um einen technisch funktionienden Lösungweg vorgeben zu können. In einem solchen Fall ist die gutachterliche Stellungnahme ausreichend und kann als Basis für das weitere Vorgehen dienen.

Bei unklarer Ursache eines Schadens würde die Ausführung von handwerklichen Arbeiten einem Lotteriespiel gleichen, denn ein Schaden, dessen Ursache nicht ergründet wurde, der wird unter normalen Umständen auch nach der Ausführung von handwerklichen Leistungen fortbestehen.

Das wird uns in unserer Praxis als Sachverständige täglich vor Augen geführt: ein großer Teil von Beschwerden von Immobilieneigentümern bezüglich ausgeführter Handwerksleistungen lässt sich darauf zurückführen, dass die Arbeiten ausgeführt wurden, obwohl die Schadensursache nicht geklärt war.

Es ist in solchen Fällen daher notwendig die Schadensursache zu untersuchen, so dass dann eine zielgerichtete Bearbeitung erfolgen kann.

Oft reichen zerstörungsfreie Messungen und Prüfungen aus, die nicht sehr kostenintensiv sind und die Bausubstanz nicht unnötig schädigen.

Sollten aber die zerstörungsfreien Prüfungen keine einwandfreie Schadensdiagnose erlauben, dann müssen Probeöffnungen erstellt werden oder Materialproben entnommen werden, die dann im Labor untersucht werden.

Am Ende der Untersuchungen liegen dann verschiedene objektive Untersuchungsergebnisse vor.

Diese Untersuchungsergebnisse dann zu bewerten ist Aufgabe eines Sachverständigen und am Ende steht das Gutachten.

Gutachten = Objektive Untersuchungsergebnisse + Expertenmeinung

Ob ein Gutachten notwendig oder sinnvoll ist hängt von der jeweiligen Einzelsituation ab.

Kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.

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Deutsches Institut

für Normung (DIN)

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Bundesanstalt für

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